Die Schweiz weist zahlreiche bewachte und unbewachte Grenzübergänge auf. Bei den unbewachten Grenzübergängen werden sporadisch Grenzkontrollen durchgeführt. Bei den ad hoc Kontrollen ist festzustellen, dass die Pendler und Touristen sich nicht an das übliche - und markierte - Geschwindigkeitslimit von 20 km/h halten, was zu einem ungenügenden Sicherheitsempfinden beim eingesetzten Personal führt. Mittels der Verkehrsstudie sollen zweckmässige Massnahmen für angepasste Lösungen evaluiert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Grenzübergänge teilweise auf „fremdem Terrain“ liegen und daher v.a. bei baulichen Massnahmen unterschiedliche Bewilligungsverfahren zur Anwendung kommen können. Betroffene Landeigentümer sind: ASTRA, Kanton, Gemeinde.
Oberzolldirektion,
Sektion Immobilien
2012 – 2013
- Befragung Oberzolldirektion (OZD) / Grenzwachtkorps
- Berichterstattung
- Konsolidierung der Anforderungen
- Videoanalysen
- Modulartiger Massnahmenkatalog, Verkehrssicherung und -beruhigung für verschiedene Typen Grenzübergänge